Allgemeine Geschäftsbedingungen der Infinitask GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Infinitask GmbH (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden über die Bereitstellung von KI-gestützten Automatisierungslösungen, Software-as-a-Service (SaaS)-Diensten sowie dazugehörigen Beratungsleistungen geschlossen werden.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden KI-gestützte Automatisierungslösungen als Managed Service bzw. SaaS-Lösung zur Verfügung (z. B. via API-Anbindung oder Web-Zugang). Die genaue Leistungsbeschreibung, Spezifikationen und eventuelle Kontingente (z. B. API-Calls, Token) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Soweit nicht ausdrücklich im Angebot als Werkvertrag deklariert, erbringt der Anbieter alle Leistungen als Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB. Der Anbieter schuldet die branchenübliche Bemühung zur Bereitstellung der Automatisierungen, jedoch keinen spezifischen wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Die zugrundeliegende Infrastruktur, der Code, entwickelte Workflows sowie eingesetzte Prompts verbleiben vollständig auf den Servern bzw. in der Cloud-Umgebung des Anbieters. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Prompts oder Systemkonfigurationen besteht nicht.
§ 3 Spezifika der Künstlichen Intelligenz und Drittanbieter
(1) Dem Kunden ist bewusst, dass die angebotenen Lösungen auf Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI), insbesondere auf Large Language Models (LLMs) von Drittanbietern (z. B. OpenAI, Google, Anthropic), basieren. KI-Modelle arbeiten probabilistisch. Der Anbieter übernimmt daher keine Gewährleistung für die 100%ige inhaltliche Richtigkeit, Logik oder Vorurteilsfreiheit der von der KI generierten Outputs (sog. „Halluzinationen“). Der Kunde ist verpflichtet, die generierten Ergebnisse vor der geschäftlichen Nutzung in eigener Verantwortung zu prüfen („Human-in-the-Loop“).
(2) Die Funktionsfähigkeit der Dienste des Anbieters ist maßgeblich von der Verfügbarkeit und den Schnittstellen (APIs) externer KI- und Software-Anbieter abhängig. Änderungen an den APIs, Leistungseinschränkungen, Ausfälle oder Preisänderungen durch diese Drittanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
(3) Führt das Handeln eines Drittanbieters dazu, dass der Anbieter seine Leistung nicht, nicht im vereinbarten Umfang oder nur mit unzumutbarem Mehraufwand erbringen kann, behält sich der Anbieter das Recht vor, die betroffene Leistung anzupassen oder, falls eine Anpassung nicht zumutbar ist, den Vertrag insoweit außerordentlich zu kündigen.
§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Preisanpassung
(1) Die Vergütung setzt sich in der Regel aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr (Setup-Fee) und einer laufenden monatlichen Service-Gebühr (Abonnement/Retainer) zusammen. Die konkreten Beträge ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) In der monatlichen Service-Gebühr können Nutzungskontingente (z. B. Anzahl der KI-Abfragen, Token-Volumen, verarbeitete Datensätze) enthalten sein. Überschreitet der Kunde diese Kontingente, wird die Mehrnutzung entweder auf Basis von Einzelabrechnungen (Overage-Fees) oder durch ein automatisches Upgrade in das nächsthöhere Kontingent-Tier gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.
(3) Da der Anbieter für die Erbringung der Leistungen auf Dienste von Drittanbietern (z. B. OpenAI-Token-Preise) angewiesen ist, ist der Anbieter berechtigt, die monatliche Service-Gebühr bei einer Erhöhung der Kosten durch diese Drittanbieter mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen entsprechend anzupassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 %, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum SaaS-Portal bzw. die Automatisierungsschnittstellen nach vorheriger Ankündigung vorübergehend zu sperren.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, beginnt der Vertrag mit der Bereitstellung des Zugangs oder dem Start der ersten Automatisierungslösung und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsraten in Verzug ist oder gegen die Nutzungsbedingungen der angebundenen Drittanbieter-Schnittstellen (Acceptable Use Policies) verstößt.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ausreichend).
§ 6 Nutzungsrechte und Geistiges Eigentum (IP)
(1) Alle Rechte an den vom Anbieter eingesetzten und entwickelten Systemen, Skripten, Code-Bausteinen, Prompt-Engineering-Methoden und Workflows (zusammenfassend „Infinitask-Systeme“) verbleiben uneingeschränkt beim Anbieter. Dies gilt auch, wenn diese Systeme im Rahmen eines spezifischen Kundenprojekts individuell angepasst wurden.
(2) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die bereitgestellten Lösungen für seine eigenen internen Geschäftszwecke zu nutzen. Mit Beendigung des Vertrages erlischt dieses Nutzungsrecht automatisch. Ein Anspruch auf Herausgabe von Systemen, Code oder Prompts besteht nicht.
(3) Die Rechte an den vom Kunden in die Systeme eingegebenen Daten (Input) sowie an den spezifisch für den Kunden generierten Ergebnissen (Output) stehen, soweit rechtlich möglich, dem Kunden zu.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, das im Rahmen der Zusammenarbeit gewonnene abstrakte technologische Know-how (wie methodische Ansätze, generische Code-Bausteine oder grundlegende Logiken) zur stetigen Verbesserung seiner Systeme auch für eigene Zwecke und weitere Projekte zu nutzen. Der Anbieter garantiert hierbei ausdrücklich, dass sämtliche vertraulichen Informationen, individuellen Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und spezifischen Inhalte des Kunden streng geschützt bleiben. Unter keinen Umständen werden kundenspezifische Daten oder Interna an Dritte weitergegeben oder für Projekte anderer Kunden zugänglich gemacht.
§ 7 Haftung, Mitwirkung und Datenschutz
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Prüfpflicht des Kunden: Da die Lösungen auf probabilistischen KI-Modellen basieren, übernimmt der Anbieter keine Haftung für Schäden, die durch inhaltlich fehlerhafte, unlogische oder unpassende KI-generierte Outputs (z. B. Halluzinationen in Kundenkommunikationen) entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Kontrollmechanismen („Human-in-the-Loop“) zu etablieren und die Outputs vor einer geschäftlichen Nutzung oder Weitergabe an Dritte auf Richtigkeit zu prüfen.
(3) Datenschutz: Der Kunde bleibt im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Verantwortliche für alle personenbezogenen Daten, die er in die Systeme des Anbieters oder die angebundenen Drittanbieter-APIs einspeist. Der Kunde garantiert, dass er zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt ist. Die Parteien schließen hierzu einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab.
(4) Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Endkunden des Auftraggebers) frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Datenschutzbestimmungen, Urheberrechten oder der unzureichenden Prüfung von KI-Outputs beruhen.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung ausgetauschten oder zugänglich gemachten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus der Natur der Sache ergibt (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, interne Daten, Prozesse), streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung beruht, oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von drei Jahren fort.
§ 9 Marketing und Referenznennung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die realisierten Anwendungsfälle (Use Cases) und Lösungsansätze in abstrahierter und vollständig anonymisierter Form (ohne Nennung des Kundennamens oder geschäftskritischer Daten) uneingeschränkt für eigene Werbe-, Präsentations- und Marketingzwecke zu nutzen.
(2) Der Anbieter ist ferner berechtigt, den Namen und das Firmenlogo des Kunden auf seiner Website oder in Unternehmenspräsentationen als allgemeine Referenz aufzuführen.
(3) Eine ausdrückliche Verknüpfung des Kundennamens oder Logos mit den spezifisch für ihn entwickelten Lösungen und Prozessen (z. B. in Form einer detaillierten Case Study oder Success Story) erfolgt ausschließlich nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform.
(4) Der Kunde kann der allgemeinen Referenznennung nach Absatz 2 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform (E-Mail ausreichend) widersprechen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Auf diese AGB und alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den zugrundeliegenden Verträgen ist der Sitz des Anbieters.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Stand: April 2026